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  MR MAINBURG e.V. - BAHNHOFSTR. 10    - 84048 MAINBURG   adre

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Maschinen- und Betriebshilfsring Mainburg e.V.
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Dienstleistungen

Wir lassen Sie nicht alleine! Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung Ihres Papierkrams.

mr dienstleistungenDer Maschinenring Mainburg bietet Ihnen folgende Dienstleistungen:
- Agrardieselrückvergütung
- Mehrfachantrag-Online
- Übertragung von Zahlungsansprüchen
- Beratung zur Düngeverordnung und Nährstoffbilanzierung

Durch Gesetzesänderungen oder verschiedene Neuerungen verändern sich die Anträge und zugehörigen Formulare laufend. Bei Veränderungen werden unsere Mitarbeiter speziell geschult. Wir stellen im Jahr viele Anträge und wissen deshalb worauf es ankommt.

 

Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Antragsstellung, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin!


Agrardieselrückvergütung
Der Gesetzgeber ermöglicht Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck eine Steueranmeldung für die innerhalb eines Kalenderjahres zu begünstigten Zwecken verwendeten Gasöl-, Pflanzenöl- und Biodieselmengen eine Steuerentlastung zu beantragen. Nähere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.

Der Agrardieselantrag für das Kalenderjahr 2019 kann ab 2020 nur noch Online gestellt werden! Wir bitten Sie das zu berücksichtigen.
Wenn im Kalenderjahr 2018 ein Antrag gestellt wurde, welcher nicht abgelehnt wurde und sich 2019 an der Betriebsform (Verpachtung, Aufgabe Tierhaltung etc.) nichts geändert hat, kann der Kurzantrag für die Steueranmeldung verwendet werden.
Sollten sich Änderungen ergeben haben, melden Sie sich bitte vorher in der Geschäftsstelle bei Frau Hofbauer. Sie wird Ihnen mitteilen welche zusätzlichen Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen.
Erstellen Sie Ihre Agrardieselvergütung selbst, dann können die MR Leistungsbescheinigungen in der Geschäftsstelle angefordert werden.

Neuerungen ab  2019:
- Die Angaben zum Forstverbrauch (inkl. De-minimis-Erklärung) sind entfallen.
- Die Selbsterklärung 1139 wurde in die Anträge 1140 und 1142 integriert.


Mehrfachantrag-Online
Gerne sind wir Ihnen bei der Dateneingabe bei der Mehrfachantragsstellung behilflich. Seit dem Jahr 2018 kann der Antrag nur noch online gestellt werden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig für eine Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle. Antragszeitraum ca. Mitte März bis zum 15.05.2020.


Übertragung von Zahlungsansprüchen
Mit der ab 2015 umgesetzten GAP-Reform wurden neue Zahlungsansprüche (ZA) festgesetzt. Durch den Landwirt erfolgt über die Zentrale InVeKos-Datenbank die Verwaltung der ZA.
Um Ihnen bei der Übertragung der ZA (endgültige/befristete Übertragung) behilflich zu sein, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht für die InVeKos-Datenbank, eine Auftragsbestätigung sowie eine Haftungsvereinbarung. Gegen einen kleinen Unkostenbeitrag bieten wir Ihnen diesen Service an, kontaktieren Sie uns. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Burger.


Beratung zur Düngeverordnung und Nährstoffbilanzierung
Die neue Düngeverordnung wurde zum 01.06.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat zum 02.06.2017 in Kraft. Die Düngeverordnung, kurz DüV, dient zur Umsetzung der Nitratrichtlinie die zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zum 12. Dezember 1991 eingeführt wurde.

Hier finden Sie einen Überblick über die derzeitigen Anforderungen:

- Erstellung der Feld-Stall-Bilanz (Nährstoffvergleich)
Dieser muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres vorliegen

- Ggf. Erstellung der Hof-Tor-Bilanz (Stoffstrombilanz)
Ob Sie Stoffstrombilanzpflichtig sind, können Sie in Folgendem Schaubild der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft erkennen.
- Berechnung der 170 kg N-Grenze

- Berechnung der Lagerkapazität

- Düngebedarfsermittlung
Vor der ersten Düngung muss eine Bedarfsermittlung vorliegen.

Je nach Gebietskulisse gibt es für die Einhaltung der Düngeverordnung Erleichterungen oder Verschärfungen (rote oder grüne Gebiete) zur Einhaltung der DüV. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Düngebedarfsermittlung und der Nährstoffbilanz/Stoffstrombilanz und bei Fragen zu den Erleichterungen und Verschärfungen in den Gebieten. Melden Sie sich in der Geschäftsstelle und wir senden Ihnen eine Checkliste mit den erforderlichen Unterlagen zu. Ansprechpartner in der Geschäftsstelle ist Frau Burger.

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