Die neue Düngeverordnung wurde zum 01.06.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat zum 02.06.2017 in Kraft. Die Düngeverordnung, kurz DüV, dient zur Umsetzung der Nitratrichtlinie, die zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zum 12. Dezember 1991 eingeführt wurde.
Seitens der EU-Kommission wurde die bisherige Ausweisung der roten und gelben Gebiete nicht anerkannt. Die EU forderte in diesem Zuge eine Änderung der Ausweisungssysthematik durch eine geänderte Allgemeine Verwaltungsvorschrift – Gebietsausweisung (AVV GeA) 2022.
Die neue Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete (AVV GeA) wurde am 08. Juli 2022 vom Bundesrat verabschiedet.
Rote und gelbe Gebiete wurden zum 30.11.2022 mit angepasster Ausweisungsmethodik erneut ausgewiesen.
Die Ausweisung in Bayern erfolgt durch die Anpassung der Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV).
Je nach Gebietskulisse gibt es für die Einhaltung der Düngeverordnung Erleichterungen (nicht-rote und nicht-gelbe Gebiete) oder Verschärfungen (rote und gelbe Gebiete) zur Einhaltung der DüV.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen, wie der Düngebedarfsermittlung (erforderlich vor der ersten Düngung), der Jahreszusammenfassung (bis spätestens 31.03. des Folgejahres), sowie, falls zutreffend, bei der Stoffstrombilanz. Bei Fragen zu Erleichterungen oder Verschärfungen in Bezug auf die Neuausweisung der roten und gelben Gebiete beraten wir Sie gerne. Melden Sie sich in der Geschäftsstelle und wir senden Ihnen eine Checkliste mit den erforderlichen Unterlagen zu.